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Zuständig: RAin Heuser

Verstirbt eine Person (Erbfall) haben die Angehörigen neben dem persönlichen Verlust oftmals auch damit einhergehende rechtliche Probleme zu bewältigen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Fragen des Erbrechts. Probleme bereiten bei einem Todesfall immer wieder u. a. die folgenden Fragen:

  • Was ist im Erbfall zu veranlassen? Wer ist Erbe bzw. wer ist Vermächtnisnehmer? Richtet sich die Erbenstellung nach der gesetzlichen Erfolge oder liegen letztwillige Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag vor? Besteht ggf., wenn keine Erbauseinandersetzung erfolgt ist, ein Anspruch auf den Pflichtteil?
  • Wie kann ich mich über den Umfang bzw. den Wert des Nachlasses informieren?
  • Muss ich die Erbschaft annehmen? Kann ich die Erbschaft ausschlagen? Welche Rechtsfolgen hat die Ausschlagung? Wie lange ist eine Auschlagung möglich? Kann diese gegebenenfalls wieder angefochten werden?
  • Hafte ich mit meinem Vermögen für Schulden des Erblassers? Wie kann ich mich gegebenenfalls vor einer Haftung schützen?

Zu unserer Tätigkeit gehört daneben auch die Beratung und Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen im Vorfeld unter Berücksichtigung erb- und steuerrechtlicher Aspekte zur Vermeidung erbrechtlicher Auseinandersetzungen nach dem Tode.