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Aktuelles 2020

Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihnen zu unseren gewohnten Geschäftszeiten auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung stehen.

Unsere Geschäftszeiten und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Kontaktseite.

 

Die Anwaltskanzlei Gebhardt & Kollegen hält ständig Ausbildungsplätze für Rechtsanwaltsfachangestellte bereit. 

Derzeit arbeiten sieben Auszubildende in der Kanzlei. Das neue Lehrjahr hat bereits am 01.08.2020 begonnen, die Kanzlei bietet jedoch noch einen freien Ausbildungsplatz, der auch jetzt noch vergeben werden kann. Der Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten ist ein Beruf mit Zukunft, da es derzeit an guten Fachkräften mangelt und dieser Trend sich künftig noch verstärken wird. Die Chancen, nach der Ausbildung übernommen zu werden, sind sehr gut und ein Großteil der Auszubildenden wird übernommen; einige der führenden Mitarbeiter der Kanzlei wurden aus der Lehre übernommen. Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich über ein Studium zum Rechtswirt oder zum Rechtsfachwirt weiterzubilden. Die Kanzlei besteht seit 1986 und ist mit annähernd 40 Mitarbeitern die größte Anwaltskanzlei im Saarpfalz-Kreis. Als Traditionsunternehmen bietet sie einen sicheren Arbeitsplatz mit gutem Betriebsklima und tollem Kollegium. Die neuen Auszubildenden können sich auf einen attraktiven Arbeitsplatz in einem modern ausgestatteten Büro freuen.

Interessierte schicken Ihre Bewerbungsunterlagen mit Zeugnissen, Lebenslauf und Anschreiben an unsere Kontaktdaten. Abitur oder mittlere Reife sowie gute Deutschkenntnisse setzen wir voraus.

Weitere freie Stellen finden Sie auf unserer Karriere-Seite.

 

 

Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir leider den für den 15.9.2020 geplanten Homburger Kanzleiabend absagen. Ein neuer Termin wird Ihnen rechtzeitig über unsere Webseite bekannt gegeben.

 

Ende Mai 2020 hat der Deutsche Anwaltverlag in Bonn das neueste Werk von Justizrat H.-J. Gebhardt vorgestellt. Es handelt sich dabei um die 9. Auflage des Fachbuchs für Verkehrsjuristen "Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1".

Herr JR Gebhardt hat sich nicht nur als Autor, sondern auch als Dozent und Mitglied wichtiger Gremien bundesweit einen Namen gemacht und wurde wegen seiner juristischen Verdienste vielfach, z.B. vom Deutschen Verkehrsgerichtstag und dem Deutschen Anwaltverein, ausgezeichnet.

Weitere Informationen zum Buch finden Sie auch auf der Seite "Veröffentlichungen".

 

Mit Wirkung zum 01.01.2020 wurde das Berufsbildungsgesetz (BBiG) reformiert. Zu den wichtigsten Änderungen gehört dabei die Mindestvergütung der Auszubildenden. Jeder Azubi, der im Jahr 2020 eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird es eine höhere Ausbildungsvergütung geben. Ab 2024 soll die Azubi-Mindestvergütung dann automatisch entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen angepasst werden.
Des Weiteren wurden die Möglichkeiten zur Teilzeitberufsausbildung gestärkt und für einen größeren Personenkreis geöffnet. Die Teilzeit wird durch die Neuregelung von der Verkürzung der Ausbildungszeit entkoppelt. So wird es ermöglicht, dass auch Personen, bei denen das Erreichen des Ausbildungsziels bisher bei einer verkürzten Ausbildungszeit nicht zu erwarten war, nun eine Teilzeitberufsausbildung absolvieren können.
Das neue BBiG sieht außerdem vor, dass erwachsene Auszubildende den jugendlichen Auszubildenden nun sowohl bei der Freistellung für Berufsschul- und Prüfungszeiten als auch bei den freigestellten Zeiten auf die betriebliche Ausbildungszeit gleichgestellt werden. Dies galt bisher nur für Minderjährige. Die BBiG-Novelle spricht zudem von einer Stärkung der höherqualifizierenden Berufsbildung und sieht dabei die Einführung neuer Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung vor. Entsprechende Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen.
Weiterführende Informationen zum reformierten Berufsbildungsgesetzes sowie dessen Wortlaut finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter https://www.bmbf.de/de/das-berufsbildungsgesetz-bbig-2617.html
 
 

Wenn Eltern in einem Altersheim oder in einem Pflegeheim untergebracht waren und die Kosten für die Heimunterbringung nicht oder nicht vollständig aus ihrer Rente und ihrem eigenen Vermögen aufbringen konnten, mussten bisher die Abkömmlinge – meistens die Kinder, in manchen Fällen auch die Enkel oder die Urenkel – in der Regel Unterhalt für die Eltern zahlen. Zwar wurden die fehlenden Kosten für die Heimunterbringung zunächst vom Sozialamt übernommen, das dann aber versucht, im Wege eines Unterhaltsregresses die für die Eltern gezahlten Beträge von den unterhaltspflichtigen Abkömmlingen zu erhalten.

Ab dem 01.01.2020 werden Kinder, Enkel, Urenkel usw. nun durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das eine neue Einkommensgrenze eingeführt hat, finanziell entlastet.

Nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz müssen Angehörige erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000,00 € brutto Unterhalt für die bedürftigen Eltern zahlen. Auf das Einkommen des Ehegatten des Abkömmlings kommt es dabei nicht an.

Nur wenn der Abkömmling im Jahr 100.000,00 € brutto oder mehr verdient, erfolgt eine konkrete Berechnung des zu zahlenden Elternunterhalts, bei der dann u.a. auch das Einkommen des Ehegatten berücksichtigt wird.


Die Homburger Lesezeit, veranstaltet durch die Stadt Homburg in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ältere, dem Frauenkulturstammtisch und der Stadtbibliothek, ist mittlerweile zu einer festen Institution im Homburger Veranstaltungskalender geworden, bei der bekannte Persönlichkeiten aus Homburg aus ihren Lieblingsbüchern vortragen. Gerade in der dunklen Jahreszeit zieht es viel Publikum ins heimelige "Bistro 1680" im Erdgeschoss der Stadtbücherei am historischen Marktplatz in Homburg, um die unterschiedlichsten Geschichten anzuhören und mit den Lesenden ins Gespräch zu kommen.

Am 07.01.2020 um 19.00 Uhr liest Anwältin Dr. Caroline Gebhardt aus dem Buch "Hallo, Mister Gott, hier spricht Anna" von Fynn vor. 

Weitere Informationen auf der Webseite der Stadt Homburg